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Heiraten auf Mauritius
Die standesamtliche Eheschließung von deutschen und anderen ausländischen Urlaubern auf Mauritius ist möglich. Weder der deutsche Honorarkonsul, noch die Botschaft sind ermächtigt, Eheschließungen vorzunehmen.
Nach dem mauritischen Personenstandsgesetz kann die Ehe von Ausländern ohne Wohnsitz in Mauritius am Tag nach dem Aufgebot geschlossen werden.
Die Heiratswilligen müssen dem Standesbeamten bei der Bestellung des Aufgebots eine vom Central Civil Status Office (Hauptstandesamt) ausgestellte Bescheinigung vorlegen, dass sie frei sind, die Ehe zu schließen, weder die mauritische Staatsangehörigkeit besitzen, noch Wohnsitz in Mauritius haben (certificate of non-citizens/non residents).
Es muss diesbezüglich eine eidesstattliche Versicherung vor dem Chief Registrar des Supreme Court (Oberstes Gericht) abgegeben werden.
Die Bescheinigung muss spätestens 10 Tage vor dem geplanten Eheschließungsdatum beim Central Civil Status Office unter folgender Anschrift beantragt werden:
Registrar of Civil Status
7th level
Emmanuel Anquetil Building
Port Louis
Dem Antrag sind folgende Urkunden beizufügen:
- zwei Fotokopien beider Geburtsurkunden (internationale Geburtsurkunde)
- zwei Fotokopien des Passes beider Heiratswilligen (ersten drei Seiten)
- Scheidungsurteil, Sterbeurkunde bei Verwitweten, Nachweise über Namensänderungen
Alle Unterlagen müssen ins Englische oder Französische übersetzt werden, Fotokopien müssen beglaubigt sein.
Die Eheschließung erfolgt durch den Standesbeamten des Ortes, an dem die Parteien wohnen (sich urlaubsbedingt aufhalten). Die Ehe wird in Anwesenheit von zwei Zeugen (auch Ausländer) im Standesamt oder in jedem Privatgebäude geschlossen.
Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn einer der beiden Heiratswilligen weder des Englischen noch des Französischen hinreichend mächtig ist.
Jede im Ausland rechtsgültig zustande gekommene Eheschließung gilt automatisch auch in Deutschland. Der Nachweis wird über die Heiratsurkunde erbracht. Die mauritische Heiratsurkunde muss zur Verwendung in
Deutschland allerdings mit einer Apostille versehen sein.
Die Apostille wird vom Permanent Secretary of the Prime Minister in Port Louis auf der Urkunde erteilt (entsprechend dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation).
Die Anschrift lautet:
Prime Minister
4th Floor
Prime Minister’s Office
Port Louis
Eheschließung und religiöse Trauungen
Die Eheschließung kann vom Standesbeamten des Urlaubsortes im Standesamt oder in einem Hotel vollzogen werden. Informationen über die Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung in einer katholischen Kirche auf Mauritius erhalten Sie von Ihrem Reiseveranstalter oder vom Bistum in Port Louis.
Um eine kirchliche Hochzeit oder eine Trauung gemäß einer anderen Glaubensrichtung zu feiern, muss das Paar mindestens 15 Tage vor der Zeremonie auf der Insel eintreffen. Benötigt werden die Geburtsurkunden, Pässe und Taufscheine (im Falle von Christen). Der Pastor der Heimatgemeinde muss eine Bescheinung ausstellen, dass beide Partner ungebunden sind. Im Falle, dass bei einer konfessions- oder religionsübergreifenden Ehe ein Partner katholisch ist, muss der Bischof hinzugezogen werden.
Ep iscopate of Port-Louis
Monseigneur Gonin Street
Port Louis
Tel.: (230) 208 3068
Fax: (230) 208 6607